Was ist denn Leasing überhaupt?
Vereinfacht kann man sagen: “Leasing ist ein auf eine feste Grundmietzeit festgelegtes Nutzungsrecht an einem Investitionsobjekt gegen Entgelt.”
Ein Leasing-Vertrag enthält Teile des Miet- und Kaufrechtes. Das Leasing-Objekt ist zivil- und steuerrechtliches Eigentum des Leasing-Gebers. Die Produkthaftung verbleibt jedoch beim Lieferanten bzw. beim Hersteller.
Und das hat Steuervorteile für Sie!
Gibt es Unterschiede beim Leasing?
Ja. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Leasing-Verträgen.
Beim Vollamortisations-Vertrag wird durch die Raten der vollständige Aufwand an Leistungen und Kosten bezahlt. Im Gegensatz dazu ist beim Teilamortisations-Vertrag ein Restwert kalkuliert, der durch die Verwertung des Leasing-Objektes erzielt wird. Die Leasing-Gesellschaft hat hier das Recht, dem Leasing-Nehmer den Kauf des Objektes anzubieten.
Jetzt noch der Unterschied von Leasing zu Mietkauf:
Beim Mietkauf geht das Objekt direkt in das Eigentum des Kunden über.
Steuervorteile ergeben sich dadurch nicht.
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